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a) Einheitssatz 25 v. H. d. Bemessungsgrundlage
b) Bei Filmvorführungen 10 v. H. d. Bemessungsgrundlage
Die Abgabe wird nach Eintrittsgelder berechnet. Das Eintrittsgeld ergibt sich aus der Summe der für den Besuch der Veranstaltung vereinnahmten Entgelte und Geldleistungen.